Verpflichtende Herkunftsangaben für Olivenöl seit 1. Juli 2009

Seit dem 1. Juli 2009 muss Olivenöl mit einer Herkunftsbezeichnung versehen werden. Dies gilt für Natives, wie für Extra Natives Olivenöl. Die im Jahr 2002 erlassenen Vorschriften für die freiwillige Kennzeichnung reichten nicht aus, weiterhin führten verwirrende Angaben auf den Etiketten zur Irreführung der Verbraucher. Nun erhalten Olivenöle, die aus einem einzigen Land stammen, dessen Ursprungsbezeichnung. Öle, die aus Mischungen von Ölen verschiedener Länder bestehen, werden als „Verschnitt von Olivenölen aus der Gemeinschaft“ (EG), „Verschnitt von Olivenölen aus Drittländern“ oder „Verschnitt von Olivenölen aus Drittländern und der Gemeinschaft“ deklariert. Des weiteren dürfen auf den Etiketten von Nativem und Extra Nativem Olivenöl Hinweise auf geschmackliche Eigenschaften angegeben werden. Das IOOC (International Olive Oil Council) hat dazu die Begriffe „fruchtig“, „grün“, „reif“, „mild“ und „ausgewogen“ definiert. Natürlich muss das Olivenöl auch den definierten Geschmackseigenschaften entsprechen.

Vorbei sind nun die Zeiten, wo toskanische Landschaften und Häuser auf Etiketten von Billig-Olivenölen, eine falsche Herkunft suggerierten. Ein kleiner, aber ein erster Schritt zu mehr Transparenz bei der Olivenöldeklaration. Zwar kann immer noch auf den Etiketten „abgefüllt in Lucca, Toskana“ draufstehen, es muss aber auch draufstehen, wenn es sich um ein Mischöl handelt. Die Discounter wird es wenig freuen, die Feinkosthändler hätten sich mehr gewünscht. Zum Beispiel die verpflichtende Angabe von freien Ölsäuren und Polyphenolen, sowie der Peroxide und K-Werte.

Quelle: http://www.umweltruf.de
 
 
 

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